Unterschied zwischen privaten Vorführung (P) und öffentlichen Vorführung (Ö) von Medien?


Unter P fallen Vorführungen im engen Familien- und Freundeskreis sowie im klar umrissenen, lehrplanbezogenen Unterricht (schulischer Unterricht, Religionsunterricht, Firm- und Konfirmationsvorbereitung).

Alle anderen Vorführungen brauchen das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung Ö (Filmnacht, Bibelgruppe, Erwachsenenbildungsanlässe, Vorträge, Jugendgruppe, Seniorenarbeit, Gottesdienst). Es darf kein Eintritt genommen werden, ein Beitrag zur Deckung der Unkosten ist aber möglich.

Möchten Sie einen Film mit Recht P öffentlich vorführen, so lassen sich die Vorführrechte in der Regel besorgen.
MPLC (Motion Picture Licensing Company) ist zuständig für die Erteilung für die Filmlizenzen. Eine MPLC-Umbrella-Lizenz (= MPLC Pauschallizenz) ermöglicht das legale öffentliche Vorführen von urheberrechtlich geschützten Filmen, d.h. von Filmen mit P-Rechten. Das Formular für die Beantragung einer MPLC-Umbrella-Lizenz finden Sie auf der Einstiegsseite zum Medienkatalog auf unserer Website. Relimedia ist Ihnen bei Fragen gerne behilflich.


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