Filmvorführung – ohne Werbung?


Das Werbeverbot für Relimedia-Spielfilme hat in den vergangenen Monaten immer wieder zu reden gegeben. «Open-Air-Vorführungen sowie öffentliche Werbung für Filmvorführungen sind nicht erlaubt», so steht es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Relimedia (Par. 3). Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass die Werbebeschränkung schwer verständlich ist: Was heisst das konkret? Wer in der Kirchgemeinde einen Film zeigen möchte, ist auf Werbung im Sinne einer Bekanntmachung angewiesen. Doch wo endet Bekanntmachung und wo beginnt Werbung? Wer ein paar Grundsätze beachtet, kann die Hürden problemlos nehmen.

Die Werbebeschränkung macht Sinn

Zunächst einmal: Die Werbebeschränkung hat einen Sinn! Öffentliche Filmvorführungen finden gemeinhin in Kinos statt, welche auf die Einnahmen dringend angewiesen sind. Die Kinobetreiber sind durch die Erfordernisse neuer Projektionstechnik sowie die Konkurrenz des Heimkinos in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Die kirchlichen Filmvorführungen sollen hier keine zusätzliche Konkurrenz aufbauen, weshalb keine Werbung «im grossen Stil» betrieben werden soll.

Werbung nur «im eigenen Bereich»

Werbung soll nur vorführungsnah stattfinden: Selbstverständlich kann auf Flyern oder in Aushängen der Kirche für eine Filmvorführung geworben werden. Das Werbematerial sollte aber nicht ausserhalb des Kirchgemeindehauses oder der Kirche verbreitet werden. Also kein Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde oder in Geschäften.

Redaktionelle Werbung statt Filmplakate

Der Aushang von Original-Filmplakaten ist nicht zulässig. Zulässig ist hingegen eine Filmwerbung, die redaktionell bearbeitet wurde. Wenn eine Kirchgemeinde einen kleinen Beitrag mit Einladung zur Filmvorführung im Kirchgemeindeblatt oder auch auf der Website der Kirchgemeinde veröffentlicht, verstösst das nicht gegen das Werbeverbot. Wichtig also: keine Texte übernehmen, selbst etwas schreiben. Dass der Titel des Films ebenso wie die Namen der Schauspieler genannt werden, ist kein Problem. Ebenso können Bilder aus dem Film in den Text oder den Flyer eingesetzt werden.

Relimedia 2018, Peter Weskamp


Persönliche Beratung

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter.

Zum Kontakt