Brauche ich das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung (Ö) eines Films, wenn ich keinen Eintritt verlange?
Die Vorführung mit Ö-Recht setzt voraus, dass kein Eintritt verlangt wird. Eine Kollekte ist hingegen erlaubt.
Die Vorführung mit Ö-Recht setzt voraus, dass kein Eintritt verlangt wird. Eine Kollekte ist hingegen erlaubt.
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